i Hunde in Bielefeld
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Wichtige Informationen zur Anmeldung von Hunden
bestimmter Rassen in Bielefeld
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bielefeld



gewünschtes bitte anklicken:



Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld
Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.


Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen in Bielefeld
Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:

- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Rottweiler
- Tosa Inu

Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hinweis:
Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als 'Hunde bestimmter Rassen' bezeichnet.

Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier


Anträge für die Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen in Bielefeld
Die Formulare für die Anmeldung für einen Hund bestimmter Rassen in Bielefeld
bekommen Sie im Internet auf
www.bielefeld.de

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Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis in Bielefeld
- Anmeldeformulare
- Vollendung des 18. Lebensjahres / Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Zuverlässigkeitsprüfung (Führungszeugnis)
- Haftpflichtversicherung
- Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
- zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt
- Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Erlaubnispflicht
- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung


Volljährigkeit des Hundehalters/der Hundehalterin in Bielefeld
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr
vollendet haben.


Sachkundenachweis in Bielefeld
nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes oder eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten sachverständigen Stelle. Die Sachkunde ist auch von jeder benannten Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.

Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.
Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
a. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-
iiiiiiTierärzteordnung,
b. Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt
iiiiiihaben,
c. Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des
iiiiiiTierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden iiiiiibesitzen,
d. Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
e. Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind,
iiiiiiSachkundebescheinigungen zu erteilen.

Den Sachkundenachweis in Bielefeld finden Sie ....hier

Infos zu den Sachverständigen für den Sachkundenachweis in Nordrhein Westfalen mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm finden Sie ....hier


Zuverlässigkeit in Bielefeld
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
- vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit
- Vergewaltigung
- Zuhälterei
- Land- oder Hausfriedensbruchs
- Widerstandes gegen die Staatsgewalt
- einer gemeingefährlichen Straftat
- oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
- einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB),
- einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
- einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz
- das Waffengesetz
- das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- das Sprengstoffgesetz oder
- das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
- gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes,
- des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes
- des Waffengesetzes
- des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
- des Sprengstoffgesetzes oder
- des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
- wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
- auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung
iiiiBetreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
- trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.


Führungszeugnis nach Belegart R in Bielefeld
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.
Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen.
In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 und 4 kann von der Halterin oder dem Halter die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangt werden.


Haftpflichtversicherungsnachweis in Bielefeld
Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.


Nachweis für die Microchipkennzeichnung in Bielefeld
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer.
Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Weiter Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie....hier


Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes in Bielefeld
Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.

Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung, wie z. B.
bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.
Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt
vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an.


Erlaubnis in Bielefeld
Für Erwerb und Haltung dieser Hunde ist gemäß § 4 Abs. 1 LHundG NRW eine Erlaubnis
(noch vor dem Erwerb!)erforderlich.


Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung in Bielefeld

Was ist ein Öffentliches und Privates Interesse"?
Wer ein öffentliches Interesse nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben.
Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen.

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Zuständige Dienststelle in Bielefeld für die Anmeldung Hunde bestimmter Rassen

Ordnungsamt in Bielefeld

Adresse
Ravensberger Park 5
33607 Bielefeld

Telefon
0521/51-8600
Fax
0521/51-3315

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Abt. Sicherheit und Ordnung
Telefon
0521/ 51-2198
Fax
0521/ 51-8392

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Ansprechpartner/- in gefährliche Hunde/Kampfhunde in Bielefeld
Telefon
0521/51-2247

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr



Veterinäramt in Bielefeld
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Adresse
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33602 Bielefeld

Telefon
0521/ 51-6008
Fax
0521 / 51-3406

Ansprechpartner im Veterinäramt Bielefeld
Anmeldung/Auskunft/Sachbearbeitung
Telefon
0521/51-2253

Sachverständige
Maßnahmen zur Umsetzung des Landeshundegesetzes NRW, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierkörperbeseitigung, Arzneimittelüberwachung, Futtermittelüberwachung

Telefon
0521/51-6649
Telefon
0521/51-3851
Fax
0521/51-2207

Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bielefeld
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.30 - 17.30 Uhr
(im übrigen nach Vereinbarung)

So finden Sie das Veterinäramt in Bielefeld
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt liegt zentral in der Innenstadt, in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Stadttheater.

Es ist mit
allen Stadtbahnlinien erreichbar,
Haltestelle Rathaus.

Parkmöglichkeit besteht in der Tiefgarage am Theater, Einfahrt von der Brunnenstraße.

Zu Fuß gelangt man vom Niederwall bzw. von der Turnerstraße über einen Durchgang an der Nikolaus-Dürkopp-Straße zum Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Von der Brunnenstraße erreicht man das Veterinäramt Bielefeld über den Innenhof.Die Eingänge im Bereich des Innenhofes sind behindertengerecht ausgestattet.

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Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Bielefeld

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine
führen zu können.
Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.


Weitergabe/Überlassung des Hundes in Bielefeld
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die
Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Eignungsvoraussetzungen Dritter zum Ausführen
Alter
Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sachkundenachweis
Nachweis durch Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle.
Zuverlässigkeitsprüfung
Zuverlässigkeit muss gegeben sein. Ein Nachweis wird nur in begründeten Fällen verlangt.
körperliche Eignung
Die Person muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.


Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Bielefeld
Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern ist den Hunden ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen.

Beachten Sie:
Befreiung von der Maulkorbpflicht ist nach bestandener Verhaltensprüfung möglich.
Beim Führen der Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums hat die den Hund führende Person die Befreiung oder eine Kopie mit sich zu führen und den zur Kontrolle befugten Dienstkräften auf Verlangen auszuhändigen.


Maulkorbpflicht Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld
Gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen.
Sie sind:
- außerhalb befriedeten Besitztums
- in Fluren
- Fahrstühlen
- Treppenhäusern
- auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern
an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, zu führen.

Beachten Sie:
Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht ist nach bestandener Verhaltensprüfung nur für Hunde möglich, die auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten.
Beim Führen der Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums hat die den Hund führende
Person die Befreiung oder eine Kopie mit sich zu führen und den zur Kontrolle befugten Dienstkräften auf Verlangen auszuhändigen.
Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Ausbildung individuell gefährlich sind, können auch nach abgelegter Verhaltensprüfung nicht befreit werden.
Sofern Sie einen Hund nach § 3 LHundG NRW (oder Kreuzungen/Mischlinge dieser Rassen) halten, bei dem die tatsächliche Gefährlichkeit nicht festgestellt worden ist, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der verschärften Anleinpflicht und der Maulkorbpflicht zu beantragen (Befreiungsgenehmigung).


Informationen zur Befreiungsgenehmigung vom Maulkorb und Anleinzwang in Bielefeld
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest absolvieren bzw. bis zum 24. Lebensmonat die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung nachweisen.
Bei Hunden gemäß § 10 LHundG NRW werden auch die Verhaltenstests eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.

Weitere Informationen zur Anleinpflicht in Bielefeld finden Sie ....hier


Verhaltenstest für Hunde bestimmer Rassen in Bielefeld
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Den Verhaltenstest in Bielefeld finden Sie ....hier

Infos zu den Sachverständigen für den Sachkundenachweis in Nordrhein Westfalen mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm finden Sie ....hier


Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Bielefeld
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen ist nicht zulässig. 
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.


Steuerpflicht in Bielefeld
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund bestimmter Rassen in Bielefeld auch steuerlich anmelden.


Gebühren der Haltungserlaubnis in Bielefeld
Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere gefährliche Tiere im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 75 bis 250 Euro erhoben werden muss.
Dazu wurden leider keine genauen Angaben der Stadt Bielefeld gefunden gefunden.


Anleinpflicht Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld

Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" in Bielefeld:
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser Kategorie gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden. 
Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.

Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.

Der Halter oder die Aufsichtsperson muss 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.
Die reißfeste Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.
Der Hund muss einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z.B. Kopfhalfter) tragen.

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.

Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.

Beachten Sie:
Eine Befreiung von der Leinenpflicht nach bestandener Verhaltensprüfung ist möglich.
Maßgeblich sind dann die Leinenpflichten für
große Hunde.

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Ordnungswidrigkeiten in Bielefeld
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine
iiiiiiGefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
3. § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen
iiiiiinicht duldet,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass
iiiiiidiese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters iiiiiiverlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint
iiiiiioder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
7. § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund
iiiiiisicher an der Leine zu halten oder zu führen,
8. § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des §
iiiiii10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
9. § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die
iiiiiiVoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
10. § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
11. § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält,
iiiiiniobwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche iiiiiinHaftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
12. § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen
iiiiiniabgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
13. § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
14. entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes
iiiiininicht erfolgt,
15. § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
16. § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
17. § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten
iiiiiinHaltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
18. § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.

Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.


Bußgelder in der Hundehaltung in Bielefeld
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.

Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.

Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.


Rechtliche Grundlagen zur Hundehaltung in Bielefeld
siehe
§§ 10 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)

Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier

Zuständige Stelle in Bielefeld
Ordnungsamt in Bielefeld, siehe oben


Infos zur Haltungsanzeige für grosse Hunde in Bielefeld finden Sie ....hier

Informationen zur Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Bielefeld
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnfinden Sie ....hier

Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Bielefeld finden Sie .... hier

Ausführliche Informationen rund um die Hundesteuer in Bielefeld finden Sie ... hier

Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier



Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter

Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier

Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

Naturheilkunde/Bachblüten finden Sie ....hier

Ratgeber - Hundeernährung finden Sie ...hier

Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier

Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier

Urlaub mit Hund finden Sie .... hier

Interessante Adressen rund um den Hund in Bielefeld finden Sie ....hier


Unsere Bücher,Ratgeber und DVDs rund um den Hund ...hier

Sachbücher rund um die Kampfhunde ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Aggressiver Hund ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeführerschein, Basis-Wissen ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeerziehung ...hier


Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen in Bielefeld eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt

Kennwort: Bielefeld - bestimmte Rassen

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Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen in Bielefeld

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