iHunde in Bielefeld
Übersicht
Community
Unterhaltung
Hundegalerie
Hundeforum
Hunde in Bielefeld,Ratgeber Hundehaltung,Hundeerziehung,Hundethemen,Hundefriedhof,Hundesport,Naturheilkunde für Hunde,Erste Hilfe,Hund,Hunde,Hunderassen,Hundelexikon,Hundeausstellungen,Bielefeld
START
Adressen
Einzelne Städte
Hunderatgeber
Hundeerziehung
Hundekauf
Hundepsychologie
Hundelexikon
Amtliches
Hundesteuer
Hundezüchter
Hundehaltung
Hundehaltung
Hundeernährung
Hundepflege
Naturheilkunde
Erste Hilfe
Hundekrankheiten
tierärztl. Notdienst
Hundefreizeit
Hundesport
Urlaub mit Hund
Hundefans
Hundevereine
Auslaufgebiete
Auto und Hund
Hundethemen
Tierfriedhof
Tierversicherungen
Handicap
Therapiehunde
Tierschutz
Hundeleben
Kampfhunde
Hunderassen
Hundebücher
Fortbildung
Irische Wolfshunde
Unterhaltung
tierische e-cards
Erlebnisse mit Hund
Hundegedichte
Hundezitate
Hundewitze, Witze
Fotowettbewerb
Kinderseiten
Dies & Das
....rund um den Hund
Tiervermittlung
AGB
Impressum
Kontakt
zurück
Bielefeld, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Bielefeld
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bielefeld


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Bielefeld

Hundesteueramt in Bielefeld
Amt für Finanzen und Beteiligungen

Adresse
Niederwall 25
33602 Bielefeld

Telefon
0521/51-2126
Fax
0521/51-3570

Steuerabteilung/Hundesteuer in Bielefeld
Allgemeine Auskünfte
Telefon
0521/51-2161

Telefon für Rückfragen Anmeldung Hundesteuer in Bielefeld
Telefon
0521/51-2173
Telefon
0521/51-2638

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von der Steuerabteilung in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Ansprechpartner für Anmeldung und Abmeldung der Hundesteuer in Bielefeld
Bürgerbüro,Abteilung Bürgerberatung

Adresse
Niederwall 23
33602 Bielefeld

Telefon
0521/51-6066
Telefon
0521/51-6666
Fax
0521/51-6196

Telefonische Auskunftszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-16 Uhr
Donnerstag 8 - 19 Uhr
Samstag 9.30 - 12.30 Uhr

Öffnungszeiten in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus
Montag, Dienstag, Freitag 7.30 - 16 Uhr
Mittwoch 7.30-13.00 Uhr
Donnerstag 7.30-19.00 Uhr
Samstag 9.30-12.30 Uhr

Öffnungszeiten der anderen Filialen/Bürgerbüros in Bielefeld finden Sie im Internet auf
www.bielefeld.de

nach oben

Höhe der Hundesteuer in Bielefeld
für den 1. Hund 96 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund 108 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 120 Euro

Weitere Informationen zur Kampfhundesteuer in Bielefeld finden Sie.... hier


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Bielefeld
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des ) Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Steuerbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
Davon abweichend kann auf Antrag des Steuerschuldners die Hundesteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. November des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Die beantragte Zahlungsweise gilt so lange, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. November des vorangehenden Jahres beantragt werden.
Bis zum Zugehen eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Endet die Steuerpflicht, so wird die zuviel gezahlte Steuer erstattet.

Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder gestorbenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Dies gilt nur bei Überschneidungen der Heranziehungszeiträume, die bei fristgemäßer An- bzw. Abmeldung unvermeidlich sind.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 und § 3 Abs. 1 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.


Hundesteuermarke in Bielefeld
Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Die Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters die sichtbar befestigte gültige Hundesteuermarke tragen.
Ausgenommen hiervon sind Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Hundesteuermarke gilt bis zum Erhalt einer neuen Hundesteuermarke.

Andere Gegenstände, die der Hundesteuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.


Ersatz Hundesteuermarke in Bielefeld
Bei Verlust der gültigen Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine neue Hundesteuermarke gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.

Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Bürgerbüro Abt. Bürgerberatung in der Stadt Bielefeld (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Bielefeld
Dazu wurden leider keine Angaben der Stadt Bielefeld gefunden.

nach oben

Anmeldung der Hunde in Bielefeld
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt (Amt für Finanzen und Beteiligungen oder Bürgeramt) anzumelden.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 und § 3 Abs. 1 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.
Die Anzeige nach den §§ 8 Abs. 1 bzw. 11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) vom 01. 01.2003 ersetzt nicht die Anmeldung zur Hundesteuer.


Abmeldung der Hunde in Bielefeld
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn
- veräußert oder sonst abgeschafft hat,
- nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder
- nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, schriftlich bei der Stadt (Amt für Finanzen und Beteiligungen oder Bürgeramt) abzumelden.

Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt (Amt für Finanzen und Beteiligungen oder Bürgeramt) zurückzugeben.

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Bielefeld
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bielefeld
Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf
www.bielefeld.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bielefeld

Zur Anmeldung
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der den Hund anmeldet
- Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Züchters, von dem Sie den Hund erworben
iiiihaben.
- wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint,
iiiibringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht mit;
iiiidie Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen
iiiiund der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
- ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder
iiiivon laufender Grundsicherung im Alter und
iiiibei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
iiiides Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
iiiiso wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

Die Anmeldung für einen Hund in Bielefeld ist Gebührenfrei

Zur Abmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
- Hundesteuermarke, möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Steueramtes
- wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint,
iiiibringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht mit;
iiiidie Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen
iiiiund der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können

Die Abmeldung für einen Hund in Bielefeld ist Gebührenfrei

nach oben

Allgemeine Voraussetzungen für die Hundesteuerbefreiung bzw. die Hundesteuerermäßigung in Bielefeld
Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist innerhalb der Anmeldefrist schriftlich bei der Stadt (Amt für Finanzen und Beteiligungen oder Bürgeramt) zu stellen.

Bei später gestellten Anträgen wird die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ab dem nach Eingang des Antrags beginnenden Kalendermonat gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt (Amt für Finanzen und Beteiligungen oder Bürgeramt) schriftlich anzuzeigen.


Hundesteuerbefreiung in Bielefeld
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde,
die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Sonst hilflose Personen sind insbesondere solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BI“, „aG“ oder „H“

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde.
Die Ablegung der Prüfung vor einem unabhängigen Leistungsrichter ist bei Antragstellung nachzuweisen.
Außerdem ist eine Bestätigung des Feuerwehramtes darüber erforderlich, dass der Hund einer für den Katastrophenschutz als geeignet anerkannten Organisation zur Verfügung steht.
Jährlich sind die Eignung durch Vorlage eines neuen Prüfungszeugnisses sowie die Verfügbarkeit durch eine neue Bestätigung nachzuweisen.


Hundesteuerermässigung in Bielefeld
Für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich und geeignet sind, wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt.

Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich und geeignet sind, wird die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt.

Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II) oder die Leistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Teil ( SGB XII) erhalten, oder diesen einkommensmäßig gleichstehen, wird die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.


Steuerfreiheit in Bielefeld
Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Bielefeld aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Bielefeld
Dazu wurden leider keine Angaben der Stadt Bielefeld gefunden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Bielefeld , wenn
Dazu wurden leider keine Angaben der Stadt Bielefeld gefunden.


Bussgelder bei Verstößen in Bielefeld
Dazu wurden leider keine Angaben der Stadt Bielefeld gefunden.


Ordnungswidrigkeiten in Bielefeld
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe b KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen
iiiiiifür eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,
2. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
4. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 zulässt, dass ein Hund außerhalb seiner Wohnung
iiiiiioder seines umfriedeten Grundbesitzes keine sichtbar befestigte gültige Hundesteuermarke iiiiiiträgt, die Hundesteuermarke auf Verlangen den Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt iiiiiioder dem Hund andere Gegenstände, die der Hundesteuermarke ähnlich sehen, anlegt,
5. als Hundehalter, Haushaltsangehöriger oder Grundstückseigentümer entgegen § 8 Abs. 4
iiiiiinicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder die übersandten Erklärungen nicht iiiiiiwahrheitsgemäß ausfüllt oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgibt.

Die Hundesteuersatzung von Bielefeld finden Sie ....hier

nach oben


Mitführverbot von Hunden in Bielefeld
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund in der Stadt Bielefeld nicht mitführen:
Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Bielefeld
Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Bielefeld
Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...

In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden  (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

- in Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereichen
- andere innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
iiiimit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- bei Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden,Schulen und Kindergärten.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!

Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu.

zusätzliche Anleinpflicht für große Hunde in Bielefeld
außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

zusätzliche Anleinpflicht für Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld
außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

zusätzliche Anleinpflicht für Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld
außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.

Ausführliche Informationen zu der Anleinpflicht in Bielefeld finden Sie .... hier

Zuständiges Amt in Bielefeld

Ordnungsamt in Bielefeld

Adresse
Ravensberger Park 5
33607 Bielefeld

Telefon
0521/51-8600
Fax
0521/51-3315

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Abt. Sicherheit und Ordnung

Telefon
0521/ 51-2198
Fax
0521/ 51-8392

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Ansprechpartner/- in gefährliche Hunde/Kampfhunde in Bielefeld
Telefon
0521/51-2247

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Was sind gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) ? - Definition
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

Als gefährliche Hunde gelten in Bielefeld Hunde der Rassen
Pittbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
iiiiiiausgebildet,gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder
iiiiiiauf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung
iiiiiianlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen
iiiiiiwordenizu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere
iiiiiihetzen, beißen oder reißen.
iiiiiiDie Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde iiiiiinach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.

nach oben

Hier finden Sie Infos zu Bielefeldz.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Bielefeld
Kampfhunde, Gebühren, in Bielefeld,Bussgeld, Bußgelder,
Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde, in Bielefeld
Kassenamt, Steueramt, in Bielefeld,Bürgeramt.

Informationen rund um die Hundesteuer in Bielefeld

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Hundesteuer in Bielefeld eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal@web.de

Kennwort:
Bielefeld - Hundesteuer

©Diese Internet Seiten sind durch internationales Copyright geschützt. Sie dürfen nicht kopiert und/oder für kommerzielle Zwecke (komplett oder zum Teil) verwendet werden. Verstöße gegen dieses Copyright werden strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist in 12357 Berlin, Deutschland. Private Betreiber können gerne per Mail anfragen.