Bielefeld, Stadt, Anleinpflicht, Grünanlagen, Verstösse, Bussgelder
Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Bielefeld
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bielefeld
Gewünschtes bitte anklicken:
Anleinpflicht in Bielefeld
Anleinpflicht nach Hundekategorien in Bielefeld
Anleinpflicht für alle Hunde in Bielefeld
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW):
- in Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereichen
- andere innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
iiiimit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- bei Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden,Schulen und Kindergärten.
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorie Große Hunde in Bielefeld:
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint führen dürfen.
Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorien Gefährlicher Hund sowie Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld:
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden.
Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.
Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.
Der Halter oder die Aufsichtsperson muss 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.
Die reißfeste Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.
Der Hund muss einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z.B. Kopfhalfter) tragen.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
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Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Bielefeld
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
Definition Grünanlagen der Stadt Bielefeld
Anlagen im Sinne der Sicherheitsverordnung der Stadt Bielefeld sind
- alle öffentlichen Park- und Grünanlagen,Gärten
- Anpflanzungen
- Erholungsanlagen, Liegewiesen
- Kinderspielplätze, Bolzplätze
- Sportplätze
- Gewässer einschließlich deren Ufer
- Böschungen
- Waldflächen
- Friedhöfe
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche sowie Waldwege.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Auszug auf der Sicherheitsverordnung in der Stadt Bielefeld
Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des Verkehrs dienenden Flächen, außerdem Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere die Fahrbahnen einschließlich der Parkstreifen und Bankette, die Wege einschließlich der Geh- und Radwege sowie Bürgersteige, Plätze, Brücken, Tunnel, Unterführungen, Rinnen, Böschungen und Gräben.
Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Allgemeinheit bestimmungsgemäß zugänglichen sonstigen Flächen, wie z. B. Parkanlagen, Gärten, Kinderspielplätze, Anpflanzungen, Sportanlagen und Gewässer mit ihren Ufern und Böschungen.
§3 Tiere
- Wer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass
iiiiisie Personen und Sachen nicht gefährden sowie die Verkehrsflächen und Anlagen nicht iiiiibeschmutzen.
iiiiiEntstandene Verunreinigungen sind unverzüglich vom Tierführer zu beseitigen.
- Tiere dürfen auf Kinderspielplätzen nicht mitgeführt werden.
- Hunde sind in Anlagen so an kurzer Leine zu führen, dass sie nicht auf Rasen- und iiiiSpielflächen laufen.
- Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie Grundstücke nicht
iiiiunbeaufsichtigt verlassen können.
Diensthunde der Polizei, Blindenhunde, Rettungshunde und Jagdhunde im Einsatz sind von den Regelungen der Absätze 2 und 3 ausgenommen.
Die Sicherheitsverordnung der Stadt Bielefeld finden Sie .... hier
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Bielefeld
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Bielefeld
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in Bielefeld
für im Einsatz befindliche Diensthunde von
- der Polizei,
- des Strafvollzuges
- Hunde des Bundesgrenzschutzes,
- Hunde der Zollverwaltung,
- Hunde der Bundesbahn
- Hunde der Bundeswehr
sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Mitführverbot von Hunden/Hundefreie Zone in Bielfeld
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund in Bielefeld nicht mitführen:
Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.
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Maulkorbpflicht in Bielefeld
Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie Gefährlicher Hund (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie Hunde bestimmter Rassen(§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.
Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Eine Maulkorbpflicht besteht für große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW nicht.
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bielefeld
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Zusätzlich ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen.
Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren
Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Eine Maulkorbpflicht besteht für große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW nicht.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bielefeld
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien Gefährlicher Hund und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, die nicht länger als 1,5 m sein darf, zu führen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats unterliegen nicht der generellen Maulkorbpflicht.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidungvon Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- auf öffentlichen Straßen,
- Wegen und Plätzen,
- in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
- bei öffentlichen Versammlungen,
- Aufzügen,
- Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier
Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bielefeld?
Sofern Sie einen Hund nach § 3 LHundG NRW oder einen Hund nach § 10 LHundG NRW (oder Kreuzungen/Mischlinge dieser Rassen) halten, bei dem die tatsächliche Gefährlichkeit nicht festgestellt worden ist, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der verschärften Anleinpflicht und der Maulkorbpflicht zu beantragen (Befreiungsgenehmigung).
Der Antrag kann beim Ordnungsamt Bielefeld gestellt werden.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.
Bei Hunden gemäß § 10 LHundG NRW werden auch die Verhaltenstests eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier
Antragstellung für den Verhaltenstest in Bielefeld bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Ordnungsamt in Bielefeld
Adresse
Ravensberger Park 5
33607 Bielefeld
Telefon
0521/51-8600
Fax
0521/51-3315
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Abt. Sicherheit und Ordnung
Telefon
0521/ 51-2198
Fax
0521/ 51-8392
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Ansprechpartner/- in gefährliche Hunde/Kampfhunde in Bielefeld
Telefon
0521/51-2247
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Formulare jeder Art für Hundehaltung in Bielefeld
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.bielefeld.de
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Verhaltenstest in Bielefeld
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den Gefährlichen Hunden ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Informationen zu dem Verhaltenstest in Bielefeld finden Sie...hier
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Antragstellung eines Verhaltenstests in Bielefeld
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Ausnahmegenehmigung in Bielefeld
Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Hiervon abweichend können für "Hunde bestimmter Rassen" Verhaltensprüfungen auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Gebühren für den Verhaltenstest und die Ausnahmegenehmigung in Bielefeld
Für die Durchführung des Verhaltenstestes werden Gebühren von 50 bis 75 Euro erhoben, je nach Aufwand können es bis zu 250 Euro sein.
Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Bielefeld zuständig
Veterinäramt in Bielefeld
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adresse
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33602 Bielefeld
Telefon
0521/ 51-6008
Fax
0521 / 51-3406
Ansprechpartner im Veterinäramt Bielefeld
Anmeldung/Auskunft/Sachbearbeitung
Telefon
0521/51-2253
Sachverständige
Maßnahmen zur Umsetzung des Landeshundegesetzes NRW, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierkörperbeseitigung, Arzneimittelüberwachung, Futtermittelüberwachung
Telefon
0521/51-6649
Telefon
0521/51-3851
Fax
0521/51-2207
Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bielefeld
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.30 - 17.30 Uhr
(im übrigen nach Vereinbarung)
So finden Sie das Veterinäramt in Bielefeld
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt liegt zentral in der Innenstadt, in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Stadttheater.
Es ist mit allen Stadtbahnlinien erreichbar,
Haltestelle Rathaus.
Parkmöglichkeit besteht in der Tiefgarage am Theater, Einfahrt von der Brunnenstraße.
Zu Fuß gelangt man vom Niederwall bzw. von der Turnerstraße über einen Durchgang an der Nikolaus-Dürkopp-Straße zum Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Von der Brunnenstraße erreicht man das Veterinäramt Bielefeld über den Innenhof.Die Eingänge im Bereich des Innenhofes sind behindertengerecht ausgestattet.
Informationen von dem Veterinäramt Bielefeld
Verschiedene Nicht-EU-Länder verlangen bei der Einreise mit Haustieren eine amtliche Gesundheitsbescheinigung.
Für die Rückreise aus diesen Ländern ist gewöhnlich der EU-Heimtierausweis und eine Tollwutantikörpertiterbestimmung erforderlich.
Bitte bringen Sie bei Hund, Katze oder Frettchen einen gültigen Impfausweis mit.
Bescheinigungen für Tiere im Reiseverkehr nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Dienstag und Freitag von 8:00 bis 9:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Zimmer 18/19 (Eingang 2)
Für nähere Informationen rufen Sie bitte im Veterinäramt Bielefeld an:
Telefon
0521/51-2253
Telefon
0521/51-3851
Weitere Informationen zu dem EU-Heimtierpass für Hunde/Tiere finden Sie ....hier
Wo dürfen Hunde noch frei laufen in Bielefeld
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Bielefeld
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können. Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nach dem LHundG NRW auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Besonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.
Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die Verunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter werden es danken.
Informationen zu den Hundeauslaufplätze in Bielefeld finden Sie ..... hier
Infos zu den Kampfhunden in Bielefeld finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Bielefeld finden Sie ....hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
Hundelexika - Hundeerziehung finden Sie ....hier
Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier
Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier
Naturheilkunde/Bachblüten finden Sie ....hier
Ratgeber - Hundeernährung finden Sie ...hier
Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier
Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier
Informationen rund um den Hundesport finden Sie ....hier
Urlaub mit Hund finden Sie .... hier
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Unsere Bücher und DVDs rund um die leinenführigen Hunde ...hier
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Unsere Bücher und DVDs zu Hundeführerschein, Basis-Wissen ...hier
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Kennwort: Bielefeld - Anleinpflicht
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
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