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Bielefeld, Stadt, Sachkundetest, Hundeführerschein, Kampfhunde, Gebühr
Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis/Hundeführerschein
in Bielefeld
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bielefeld
Informationen zum Sachkundenachweis in Bielefeld
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Sofern der Antragsteller für einen Hund der in der Anlage 2 genannten Rassen eine vom Verbraucherschutzministerium NW anerkannte Verhaltensprüfung bzw. eine VDH-anerkannte Begleithundprüfung / Teamtest (durch einen dem VDH , Verein für das Deutsche Hundewesen, angeschlossenen Verein) nachweisen kann, kann von seiner Sachkunde ohne weitere Prüfung ausgegangen werden.
Die Halter von Hunden der in Anlage 1 der Landeshundeverordnung aufgeführten Rassen können ihre Sachkunde nur gegenüber der „für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachweisen” .
Die Sachkundeprüfung kann daher nur durch das Gesundheits-,Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgenommen werden.
Anders als bei Haltern von Hunden der in Anlage 2 aufgeführten Rassen sind abgelegte Begleithundprüfungen o.ä. nicht automatisch als Beleg der Sachkunde anzusehen.
Gleichwohl sind bisher abgelegte Ausbildungsprüfungen, Vorkenntnisse und Erfahrungen bei der Haltung großer Hunde wichtige Informationen, die für die Festsetzung des Prüfungstermins und des Prüfungsablaufes berücksichtigt werden.
In weitgehender Analogie zur Sachkundeprüfung bei Haltern von Hunden der in Anlage 2 aufgeführten Rassen wird insbesondere das Ablegen einer Begleithundprüfung/Teamtestes mit Hunden der in Anlage 1 der Landeshundeverordnung aufgeführten Rassen oder einer vergleichbaren Ausbildung in Hundevereinen oder Hundeschulen sowie das Absolvieren von einschlägigen Volkshochschulkursen o.ä. als Hinweis gewertet, dass sich der Halter um Sachkundeerwerb bemüht hat, so dass sich die Sachkundeprüfung im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt darauf beschränken kann, in einem Fachgespräch die theoretischen Kenntnisse bzw. die Umsetzung der Kenntnisse (Ausbildungsstandes des Hundes) stichprobenartig zu überprüfen.
Analog dazu kann jede Ausbildung von Hunden, die das Ziel verfolgt, ein der Begleithundprüfung/Teamtest ähnliches Niveau zu erreichen, als Hinweis auf Sachkunde angesehen werden.
Eine amtliche Sachkundeprüfung des Halters ist hier jedoch immer erforderlich, sie beschränkt sich in diesen Fällen aber lediglich auf eine Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes und ein kurzes Fachgespräch.
Kurse, die theoretische Grundlagen vermitteln, werden über die Volkshochschule und einige Vereine/Hundeschulen angeboten.
Anschriften können ggf. bei praktizierenden Tierärzten erfragt werden.
Hundehalterlehrgänge, die vorrangig die Ausbildung der Hunde zum Ziel haben, werden von den Gebrauchshundvereinen, den Hundeschulen u.a. Ausbildungseinrichtungen/Vereinen angeboten.
Die amtlichen „Sachkundeprüfungen” durch das Gesundheits-,Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sollten nicht vor Abschluss dieser Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Hundehalter, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ohne nachweisbare Unterstützung von Ausbildungseinrichtungen erworben haben, können sich ebenfalls zur Sachkundeprüfung melden.
In diesen Fällen wird eine schriftliche Abfrage der Kenntnisse mit einem Fachgespräch kombiniert.
Das Mitführen von Hunden zum Fachgespräch kann insbesondere die Umsetzung der Kenntnisse über die Erziehung der Hunde gut belegen und wird daher als vorteilhaft begrüßt.
Quelle Stadt Bielefeld
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Antragsformular für die Sachkundeprüfung in Bielefeld
Die schriftlichen Anmeldungen können formlos oder mit einem im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bereitliegenden Vordruck (Fax 51 2207) erfolgen.
Das Antragformular für die Sachkundeprüfung finden Sie auch zum downloaden auf
www.bielefeld.de
Indirekte Anmeldungen (durch Hundeausbilder o.ä.) sind ebenfalls möglich.
Die Liste der anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen
Nach erfolgter Anerkennung wird der Sachverständige bzw. die sachverständige Stelle in eine Liste aufgenommen.
Aus dieser Liste ergibt sich u.a. der Name, die Adresse, die benannten Prüfer und die Bereiche, für welche die Anerkennung ausgesprochen wurde.
Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (VP), Sachkundeprüfungen für große Hunde (gH) und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (HbR) anerkannt sind (nach Postleitzahlen sortiert; Stand: 10.10.2008):
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Noch Fragen zu den annerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen?
Für Rückfragen und Informationen stehen die Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung unter
Telefon
02361/305-0
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
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Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Bielefeld
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten.
Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der iiiiBundestierärzteordnung sind,
- Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt iiiihaben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ iiii11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
iiiiberechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Sachkundenachweis in Bielefeld
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.
Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Sachkunde für § 3 Hunde, gefährliche Hunde in Bielefeld
Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.
Sachkunde für § 10 Hunde, Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld
Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.
Sachkunde für § 11 größere Hunde (40/20 - Hunde) in Bielefeld
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch
- die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen,
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle,
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes.
Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen tierschutz -
oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird.
Durchführung von der Sachkundeprüfung in Bielefeld - Wo ?
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bietet Termine für Sachkundeprüfungen für die Haltung von Hunden der in Anlage 1 und 2 der Landeshundeverordnung aufgeführten Rassen an. Es soll insbesondere geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse über
- Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes,
- rassespezifische Eigenschaften,
- Haltung, Fütterung, allgemeine Hygiene,
- Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
- Erziehung des Hundes,
- Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden
vorhanden sind.
Ergibt die Prüfung, dass der Halter die notwendige Sachkunde nicht besitzt, kann das Prüfverfahren einmal wiederholt werden.
Veterinäramt in Bielefeld
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adresse
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33602 Bielefeld
Telefon
0521/ 51-6008
Fax
0521 / 51-3406
Ansprechpartner im Veterinäramt Bielefeld
Anmeldung/Auskunft/Sachbearbeitung
Telefon
0521/51-2253
Sachverständige
Maßnahmen zur Umsetzung des Landeshundegesetzes NRW, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierkörperbeseitigung, Arzneimittelüberwachung, Futtermittelüberwachung
Telefon
0521/51-6649
Telefon
0521/51-3851
Fax
0521/51-2207
Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bielefeld
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.30 - 17.30 Uhr
(im übrigen nach Vereinbarung)
So finden Sie das Veterinäramt in Bielefeld
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt liegt zentral in der Innenstadt, in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Stadttheater.
Es ist mit allen Stadtbahnlinien erreichbar,
Haltestelle Rathaus.
Parkmöglichkeit besteht in der Tiefgarage am Theater, Einfahrt von der Brunnenstraße.
Zu Fuß gelangt man vom Niederwall bzw. von der Turnerstraße über einen Durchgang an der Nikolaus-Dürkopp-Straße zum Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Von der Brunnenstraße erreicht man das Veterinäramt Bielefeld über den Innenhof.Die Eingänge im Bereich des Innenhofes sind behindertengerecht ausgestattet.
Termine für den Sachkundenachweis in Bielefeld
Termine werden nach Vorlage der Anmeldung durch das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitgeteilt.
Gebühren für den Sachkundetest in Bielefeld
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Fragenkatalog zu dem Sachkundenachweis in Nordrhein-Westfalen
Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW für Halter von
a) gefährlichen Hunden gemäß § 3 Abs. 2 (4 Rassen) und Abs. 3 (im Einzelfall gefährlichen Hunden) und
b) Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1.
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Quelle:Stadt Köln
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Das Bielefelder Hundegesetz finden Sie .... hier
Infos zu Ämter rund um den Hund in Bielefeld finden Sie .... hier
Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Bielefeld finden Sie ...hier
Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Bielefeld finden Sie ...hier
Weitere interessante Infos rund um den Hund in Bielefeld finden Sie hier unter
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Sollten Sie auf unserer Seite Bielefeld-Sachkundenachweis eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, dankbar.
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Kennwort: Bielefeld - Sachkundenachweis
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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