i Hunde in Bielefeld
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Bielefeld, Verhaltenstest, Kampfhunde, Gebühr



Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bielefeld



gewünschtes bitte anklicken:



Verhaltenstest in Bielefeld
Halter von Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden können für ihre Hunde eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erfolgreich nur beantragen, wenn sie nachweisen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.


Informationen zu dem Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden in Bielefeld
Dieser Nachweis kann für Hunde der in Anlage 2 aufgeführten Rassen durch den erfolgreich abgelegten Teamtest oder die erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung des Vereins für das Deutsche Hundewesen erbracht werden.
Gleiches gilt für Verhaltensprüfungen von Gebrauchshundevereinen u.ä. Vereinen/Institutionen, die von Ministerium Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz anerkannt wurden.
Für Hunde der in Anlage 2 aufgeführten Rassen kann der Nachweis nur durch einen vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgreich durchgeführten Verhaltenstest geführt werden.
Ziel der Verhaltensprüfung ist nicht die Überprüfung des Wesens des Hundes in seiner Gesamtheit, sondern das Erkennen übersteigerter nicht vertretbarer Aggressionen, die sich in gefährlicher Weise unmittelbar auf Menschen oder mittelbar über mitgeführte Hunde auf Mensch und Tier auswirken können.
Im Rahmen der Prüfung werden die Hunde verschiedenen Reizen, sowie körperlichen Berührungen ausgesetzt, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.
Da eine sinnvolle Überprüfung der Verhaltensweisen erst dann erfolgen kann, wenn die Entwicklung des Hundes weitgehend abgeschlossen ist, muss der zu prüfende Hund mindestens 15 Monate alt sein.
Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, kann eine Wiederholung der Prüfung nach Ablauf von zwei Jahren angeordnet werden.
Halter von Hunden, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, können im Ordnungsamt eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht beantragen, wenn sie nachweisen, dass sie regelmäßig mindestens alle zwei Wochen an einer Junghundeausbildung (z. B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) teilnehmen.
Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zu erbringen.
Das Veterinäramt empfiehlt, die Hunde, die zum Verhaltenstest gemeldet werden sollen, bei einem dieser Ausbilder „vortesten” zu lassen.
Hinweise auf Verhaltensauffälligkeiten in besonderen Reizsituationen können so bereits im Vorfeld erkannt werden und durch eine geeignete Ausbildung ggf. beeinflusst werden. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Durchführung des Tests wird somit verbessert.
Anschriften können ggf. bei praktizierenden Tierärzten erfragt werden.

Quelle Stadt Bielefeld


Die Liste der anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen
Nach erfolgter Anerkennung wird der Sachverständige bzw. die sachverständige Stelle in eine Liste aufgenommen.
Aus dieser Liste ergibt sich u.a. der Name, die Adresse, die benannten  Prüfer und die Bereiche, für welche die Anerkennung ausgesprochen wurde.

Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (VP), Sachkundeprüfungen für große Hunde (gH) und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (HbR) anerkannt sind (nach Postleitzahlen sortiert; Stand: 10.10.2008):
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt



Noch Fragen zu den annerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen?
Für Rückfragen und Informationen stehen die Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung unter

Telefon
02361/305-0

Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt


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Verhaltenstest in Bielefeld
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 

Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 

Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.

Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.


Warum ein Verhaltenstest in Bielefeld?
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Informationen zum Sachkundetest in Bielefeld finden Sie .... hier

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Antragstellung für den Verhaltenstest in Bielefeld bei dem Amt für öffentliche Ordnung

Ordnungsamt in Bielefeld

Adresse
Ravensberger Park 5
33607 Bielefeld

Telefon
0521/51-8600
Fax
0521/51-3315

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Abt. Sicherheit und Ordnung

Telefon
0521/ 51-2198
Fax
0521/ 51-8392

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Ansprechpartner/- in gefährliche Hunde/Kampfhunde in Bielefeld
Telefon
0521/51-2247

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr


Antragstellung eines Verhaltenstests in Bielefeld
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.

Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.


Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Bielefeld

Veterinäramt in Bielefeld
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Adresse
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33602 Bielefeld

Telefon
0521/ 51-6008
Fax
0521 / 51-3406

Ansprechpartner im Veterinäramt Bielefeld
Anmeldung/Auskunft/Sachbearbeitung
Telefon
0521/51-2253

Sachverständige
Maßnahmen zur Umsetzung des Landeshundegesetzes NRW, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierkörperbeseitigung, Arzneimittelüberwachung, Futtermittelüberwachung

Telefon
0521/51-6649
Telefon
0521/51-3851
Fax
0521/51-2207

Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bielefeld
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.30 - 17.30 Uhr
(im übrigen nach Vereinbarung)

So finden Sie das Veterinäramt in Bielefeld
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt liegt zentral in der Innenstadt, in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Stadttheater.

Es ist mit
allen Stadtbahnlinien erreichbar,
Haltestelle Rathaus.

Parkmöglichkeit besteht in der Tiefgarage am Theater, Einfahrt von der Brunnenstraße.

Zu Fuß gelangt man vom Niederwall bzw. von der Turnerstraße über einen Durchgang an der Nikolaus-Dürkopp-Straße zum Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Von der Brunnenstraße erreicht man das Veterinäramt Bielefeld über den Innenhof.Die Eingänge im Bereich des Innenhofes sind behindertengerecht ausgestattet.


Gebühren für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Bielefeld
Für die Durchführung des Verhaltenstestes werden Gebühren von 50 bis 75 Euro erhoben, je nach Aufwand können es bis zu 250 Euro sein.


Termine und Ort des Verhaltenstest in Bielefeld
Eine Anmeldung zum Verhaltenstest kann über die Hundeausbilder/Ausbildungsvereine oder schriftlich (Fax 51-2207) erfolgen.

Den Anmeldevordruck ist auch zum downloaden finden Sie auch auf
www.bielefeld.de

Bisher absolvierte Ausbildungsgänge für Hunde oder abgelegte Hundeprüfungen sollten dabei in jedem Fall angegeben werden, da dies bei einer Terminvergabe für die Verhaltensprüfung berücksichtigt wird.
Der Ort der Verhaltensprüfung und der genaue Termin werden vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt direkt schriftlich oder indirekt über die Ausbilder mitgeteilt.
Zum Test vorgestellte Hunde müssen „gechipt” und haftpflichtversichert sein.
Der Versicherungsbeleg muss vorliegen.

Weitere Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier

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Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Bielefeld
Der Ablauf des Verhaltenstest durch das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist den Bielefelder Hundeausbildern und Vereinen, die Hundeausbildung betreiben, bekannt, so dass dort weitere Informationen zum Ablauf des Verhaltenstest eingeholt werden können.
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.

Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.

Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden



Verhaltenstest bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen in Bielefeld
Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung beim Veterinäramt ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann der Verhaltenstest sowohl beim Veterinäramt als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
Als Verhaltenstest, der bei einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht wurde, gilt beispielsweise die Begleithundeprüfung bei vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannten Hundevereinen.
Weitere Sachverständige für den Verhaltenstest sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.


Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt



Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht in Bielefeld
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den Gefährlichen Hunden ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 

Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.

Weitere Informationen zur Anleinpflicht/Maulkorpflicht in Bielefeld finden Sie ....hier


Ausführliche Informationen zu Kampfhunde in Bielefeld, wie z.B.:
Höhe der Kampfhundesteuer
Amt für Kampfhundeangelegenheiten
Allgemeine Bedingungen zur Kampfhundehaltung
Kampfhunde sind nach dem Landeshundegesetz des Bundeslandes
Haltererlaubnis
Haltungserlaubnis beantragen
Zuverlässigkeitprüfung
Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundeprüfung
Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde
Mikrochip-Kennzeichnung
Übergabe und Erwerb eines Kampfhundes
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Ordnungswidrigkeiten in der Kampfhundehaltung
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie ...hier


Weitere Informationen rund um den Hund

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